Cult Fire®Austria •Kontakt•ImpressumDie für Bio-Ethanol-Kamine relevante DIN-Norm DIN 4734-1 ist in der endgültigen Fassung im Januar 2011 erschienen. Sie legt Anforderungen an dekorative Feuerstätten fest, welche mit Ethanol (flüssig oder gelförmig) betrieben werden. Weiterhin definiert die Norm die Prüfung, Produktion und die Kennzeichnung solcher Feuerstellen.Folgende Punkte werden u.a. von der DIN 4734-1 definiert:* Unter dem Punkt Bauweise werden neben allgemeinen Angaben auch Anforderungen an die Standsicherheit, an den Auslaufschutz, an den Brennstoffbehälter sowie an die Zündvorrichtung definiert.* Im Abschnitt „Betriebsweise“ beschreibt die Norm unter anderem die maximale Brennstoffdurchsatzmenge, die Verbrennungsgüte, sowie Temperaturen zur Brandsicherheit.* In einem weiteren Punkt werden Festlegungen zur Kennzeichnung (z.B. Typenschild, Warnschilder, Warnhinweise) getroffen.* Unter der Überschrift „Anleitungen“ sind Anforderungen an die Anleitungen für die Installation, den Betrieb, die Wartung und gegebenenfalls für den Zusammenbau definiert.* Weiterhin werden erforderliche Produktionskontrollsysteme beschrieben, die die Qualität der Herstellung sicherstellen sollen.* Teil 1: Nutzung im privaten Haushaltsbereich → erschienen im Januar 2011* Teil 2: Nutzung im öffentlichem / gewerblichen Bereich → geplant (noch nicht erschienen)Neben den oben genannten Anforderungen kann der Anwendungsbereich von DIN 4734-1 wie folgt zusammengefasst werden: Biokamine finden Anwendung in geschlossenen Räumen im privaten Haushaltbereich. Bei Verwendung von Ethanolöfen im Freien oder in anderen nicht privaten Aufstellbereichen wie z.B. öffentlich zugängliche Räumlichkeiten (Empfangshallen, Ausstelllungen, Verkaufsbereiche,…) müssen weiterführende Regelungen beachtet werden (z.B. im Freien erhöhte Gefahr durch Starkwind, in öffentlichen Bereichen z.B. lokale Brandschutzbestimmungen für Fluchtwege, Beachtung, dass keine nicht eingewiesenen Personen die Ethanolkamine betreiben,…).DIN 4734 gilt nicht für Ethanolöfen mit einem höherem Brennstoffverbrauch als 0,5 l/h oder für Biokamine, für die eine Heizleistung definiert ist. Entsprechende Geräte sind als Heizgeräte bzw. Feuerstätten anzusehen, die einen gesonderten bauaufsichtlichen Eignungsnachweis benötigen (ggf. Zulassung durch das DIBT).DIN 4734 gilt nur für komplette Ethanolfeuerstellen bestehend aus Brenner, Brennstofftank und umgebendes Schutzgehäuse. Freistehende Brenner oder Feuerstellen mit separaten Ethanoltank werden somit nicht von DIN 4734 erfasst. Für diese Ethanolfeuerstellen sind weiterführende sicherheitstechnische Betrachtungen notwendig.Nachfolgend werden u.a. folgende wesentliche Anforderungen an dekorative Ethanolfeuerstellen (Ethanolöfen) gestellt:Wichtig ist, dass die Prüfung der Ethanolfeuerstelle hinsichtlich der Anforderungen der DIN 4734 durch eine Prüfstelle wie z.B. die Feuerstättenprüfstelle des TÜV SÜD durchgeführt werden sollten.Käufer von dekorativen Ethanolfeuerstellen sollten solche neutralen Prüfnachweise nach DIN 4734 von Ihrem Verkäufer verlangen.zurück