Egal ob Mietwohnung,
Eigentumswohnung, Büro
oder Haus
Cult Fire Kaminöfen und
Feuerstellen fallen nicht unter die
Feuerstätten Verordnung, sondern
sind reine " Feuerstellen " und
daher im Aufstellen und im Betrieb
100% genehmigungsfrei, sowohl
vom Vermieter als auch vom Rauchfangkehrer.
Hinweis: Sie müssen im Wesentlichen nur die allgemein
bekannten " Brandschutz Vorschriften " die für den
Aufstellort gelten, beachten bzw. einhalten.
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